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Ältere Menschen sollen um ihr Haus zittern

13.09.2022 Hans Egloff

In Bundesbern laufen derzeit die Bemühungen zur Abschaffung des Eigenmietwertes auf Hochtouren – mit welchem Erfolg erscheint allerdings als unsicher. Vor allem für ältere Hauseigentümer mit wenig Einkommen ist diese Steuer eine besonders grosse Last. Bisher kennen acht Kantone für solche Haushalte Spezialregeln zur Entlastung.

Auch der Kanton Zürich hat eine solche Ausnahmeregel (Härtefallklausel), wenn der Eigenmietwert in einem offensichtlichen Missverhältnis zum Einkommen und Vermögen steht. Übersteigt der Eigenmietwert einen Drittel des Einkommens, der zur Deckung der Lebenskosten zur Verfügung steht, gewährt das Steueramt in der Regel einen Rabatt. Weitere Voraussetzung ist, dass das Vermögen ohne Haus 600'000 Franken nicht übersteigt. Das Bundesgericht hatte in einem früheren Entscheid die Härtefallklausel als soziale Massnahme gutgeheissen. Schliesslich ging es auch nur um ein paar wenige Fälle pro Jahr.

Der Kanton Tessin beabsichtigte in seinem kantonalen Steuerrecht eine ähnliche Klausel einzuführen. Zwei SP-Grossräte sahen darin eine stossende steuerliche Bevorteilung von Hausbesitzenden und erhoben erfolgreich Beschwerde beim Bundesgericht. Der Kanton Zürich wird nun wohl auch über die Bücher gehen und prüfen müssen, ob seine Regel vor der neusten Praxis des Bundesgerichts noch Stand hält.

Dass das Bundesgericht ausgerechnet jetzt, als in Bundesbern der Eigenmietwert abgeschafft werden soll, seine Praxis unbotmässig verschärft, entbehrt nicht einer gewissen Tragik. Dass es ausgerechnet zwei Grossräte der SP sind, die diese Praxisänderung erwirkt haben, ist einfach nur unverständlich. Auf den Fahnen der SP stand doch bisher der Schutz und die Unterstützung von einkommensschwachen Rentnerinnen und Rentnern…?